Gewerblicher Rechtsschutz, Wettbewerbsrecht, Urheberrecht
Der gewerbliche Rechtsschutz umfasst die Rechtsgebiete Markenrecht, Urheberrecht, Geschmacksmusterrecht sowie das Wettbewerbsrecht.
Im Rahmen des Wettbewerbsrecht kommt es durch Wettbewerbsklauseln in Verträgen oder unlauteren Wettbewerb zu einer Fülle von denkbaren Konstellationen, in denen Sie als Unternehmer oder Privater von Rechtsverstößen betroffen sein können.
Wir beraten und unterstützen bei wettbewerbswidrigen Verhaltensweisen von Konkurrenten/ Mitbewerbern und vertreten Sie sowohl aktiv als auch passiv bei Abmahnungen.
Auf dem Gebiet des Urheberrechts kann sich der Urheber eines Werkes durch entsprechende vertragliche Regelungen vor Rechtsverletzungen schützen. Im Falle einer Rechtsverletzung kann er sich durch Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche außergerichtlich und gerichtlich zu seinem Recht verhelfen lassen.
Anderseits ist derjenige, der die Werke anderer (Musik, Filme, Fotos, Grafiken, Texte etc.) verwenden möchte, in der Regel verpflichtet, entsprechenden Nutzungs- und Verwertungsrechte zuvor beim Urheber einzuholen. Auch hier drohen sonst Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche.
Wir können Ihnen helfen, sei es als Urheber oder Verwender, Ihre Rechte zu verfolgen.
Letztendlich spielt der Schutz von Marken im Wettbewerb eine große Rolle. Wir beraten Sie gerne im Bereich des Markenrechts – sowohl als denjenigen, der sich schützen will als auch als denjenigen, demgegenüber Rechte geltend zu machen sind.