Wohnungseigentumsrecht
Im Bereich des Wohnungseigentumsrechts ist in vielen Fallkonstellationen Bedarf für eine fundierte rechtliche Beratung und Vertretung.
Unser Leistungsspektrum ist umfangreich:
Für Sie als Wohnungseigentümer/ Hauseigentümer fängt in der Regel dieser Bedarf bereits bei der Prüfung von Kaufverträgen über eine Eigentumswohnung an. Aber auch bei Belangen, die es gegenüber Hausverwaltungen oder in Eigentümerversammlungen durchzusetzen gilt. Ebenso bei Baumängeln oder anderen Ansprüchen gegenüber Dritten. Wir können Sie kompetent beraten und vertreten – außergerichtlich und gerichtlich -.
Als Vermieter oder Verpächter stehen wir Ihnen zur Seite für die Prüfung und Erstellung von Verträgen, für die Abwehr von Minderungs- oder Schadensersatzansprüchen oder für die Durchsetzung von Kündigungen bis zur Räumung.
Wie beraten Sie als Immobilienmakler auch gerne hinsichtlich Ihrer Makleraufträge oder vertreten Sie bei der Durchsetzung Ihrer Maklercourtage.