Miet- und Leasingrecht
Ob Sie eine Wohnung vermietet oder angemietet haben, ob Sie gewerblicher Vermieter oder Mieter sind, immer gehören mietrechtliche Probleme zu Ihren zentralen Problemen, die wir durch kompetente Beratung und Unterstützung gemeinsam mit Ihnen lösen.
Wir werden außergerichtlich und vor Gericht für sie tätig, insbesondere
- bei der Gestaltung von Mietverträgen,
- bei der Geltendmachung oder Abwehr von rückständigen Mietzinsen,
- bei der Geltendmachung oder Abwehr jeglicher Kündigungen oder Räumungsverlangen
- bei der Geltendmachung oder Abwehr von Mieterhöhungen,
- bei der Geltendmachung oder Abwehr von Mietminderungen,
- bei Streitigkeiten über Nebenkostenabrechnungen oder Schönheitsreparaturen,
- bei Streitigkeiten über Konkurrenzschutz.
Aber auch im Leasingrecht sind wir aufgrund unserer jahrelangen Erfahrung für Sie umfassend tätig. Sie haben z.B. ein Auto geleast und der Leasinggeber macht bei Vertragsablauf und Rückgabe unvorhergesehene Forderungen geltend? Dann beraten und unterstützen wir Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte, wie aber auch bei allen anderen Fragen des Leasingrechts, insbesondere im Bereich:
- Finanzierungsleasing
- Operating - Leasing
- Immobilienleasing
- Herstellerleasing
- Null-Leasing
- Sale-and-lease-back.